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Die verschiedenen Feuerwerksklassen in Österreich

Klasse F1&S1 : Feuerwerkscherzartikel & Feuerwerkspielwaren

 

Beispiele:

Artikel der Klasse I dürfen das ganze Jahr hindurch erworben und verwendet werden.  Da die in diesen Produkten enthaltenen Satzmengen sehr gering sind, ist auch keine Altersbeschränkung gegeben. Ein verantwortungsvoller Umgang ist aber auch mit diesen Artikeln unumgänglich. Ein Gebrauch in Räumen ist ebenfalls nicht verboten.
Das Mindestalter für Besitz und Verwendung beträgt bei der Kategorie F1 12 Jahre, bei der Kategorie S1 16 Jahre.

 
  • Bienen & Hummeln

  • Party- & Tischfeuerwerk

  • Gold- u. Silberregen

  • Wunderkerzen

  • Knallerbsen

     

Klasse F2: Kleinfeuerwerk

 

Beispiele:

Pyrotechnische Gegenstände der Klasse F2 dürfen an Personen unter 18 Jahren weder abgegeben werden noch von diesen verwendet werden.

Diese Produkte müssen um in Österreich verwendet werden zu dürfen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die Gebrauchsanweisung muss auf dem Gegenstand in deutscher Sprache ersichtlich sein.

  • Die Altersbeschränkung muss ersichtlich sein.

  • Die Klassenzugehörigkeit (F2) muss ersichtlich sein.

  • Eine gemeinsame Zündung (das Verleiten) von Artikeln der Klasse F2 ist nicht erlaubt. (Ausnahme Batterien sowie Inhaber eines Pyrotechnikausweises)

  • Batterien dürfen nicht mehr als 500g NEM, beim Einsatz vin Fontänen nicht mehr als 600g NEM besitzen

Die Verwendung dieser Artikel ist außerdem nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

 
  • Lady Cracker

  • "Schweizer Kracher"

  • Vulkane

  • Raketen

  • Heuler & Schwärmer

  • Sonnenräder

  • Römische Lichter

  • Batterien (Cakes)
     

     

Klasse F3 & F4: Mittel- & Großfeuerwerk

 

Beispiele:

Die Klassen II & IV fassen Artikel zusammen, die nur an Personen mit besonderer behördlicher Bewilligung abgegeben werden dürfen und auch nur von solchen verwendet werden dürfen. Da diese Personen ohnehin die notwendigen Fachkenntnisse besitzen müssen, und alle anderen diese nicht benötigen wird hier auf Details verzichtet. Vom Einsatz von Gegenständen der Klassen III und IV wird allen Laien abgeraten, da sich dieses Profifeuerwerk in der Handhabung und und der Art der Umsetzung maßgeblich von frei verkäuflichen Produkten unterscheidet. Werden Ihnen solche Produkte dennoch, ohne auch eine entsprechende Genehmigung zu achten, angeboten, raten wir dringend dazu den jeweiligen Händler gänzlich zu meiden.
Das Mindestalter für Besitz und Verwendung beträgt bei der Kategorie F3 18 Jahre, bei der Kategorie F4 18 Jahre.

 

 
  • Feuerwerksbombe

  • Batterien (Cakes)

  • Raketen

  • Zylinderbomben

  • lose pyrotechnische Gegenstände

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